FAQ zu Corona

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

mit dieser Information möchten wir Sie über die Schulorganisation im Schuljahr 22/23 in Bezug auf Corona informieren. Diese Informationen beziehen sich auf den Stand vom 28.07.2022 und gelten ab dem 10.08.2022 (erster Schultag). Den aktuell gültigen Stand finden Sie jederzeit auf unserer Homepage an dieser Stelle und in unserem digitalen Schulhaus unter Eltern Corona.

Es gelten weiterhin folgende generelle Regeln: Abstand halten, Hände waschen, Lüften (alle Räume unserer Schule sind mit CO2-Messgeräten ausgestattet, welche auf einen mangelnden Luftaustausch hinweisen und so bei der Wahl der richtigen Lüftungsintervalle unterstützen). Wie auch schon am Ende des letzten Schuljahres ist es aber wieder vorgesehen, dass sich die Kinder verschiedener Klassen auf dem Schulhof, in den Klassen und Kursen, in der Betreuung usw. begegnen.

Aktuell gibt es keine Pflicht zum Tragen einer Maske. Es liegt aber die Empfehlung zum Tragen einer Maske (OP-Maske Typ 2 oder FFP2-Maske) vor.

Aktuell gibt es keine Pflicht zum Tragen einer Maske. Es liegt aber die Empfehlung zum Tragen einer Maske (OP-Maske Typ 2 oder FFP2-Maske). 

Regelmäßige anlasslose Reihentestungen sind aktuell nicht vorgesehen. 

Schülerinnen und Schüler testen sich freiwillig am 1. Schultag in der Schule selbst oder zuhause. Im weiteren Verlauf sind zurzeit keine weiteren anlasslosen Testungen geplant. 

Schülerinnen und Schüler, die Corona-Symptome haben, testen sich vor der Schule freiwillig selbst zuhause. Dafür erhält jede Schülerin und jeder Schüler 5 Selbsttests pro Monat von der Schule (Ausgabe über die Klassenlehrerin). 

Bei Symptomen, aber negativem Test, teilen die Eltern oder Erziehungsberechtigten dies formlos schriftlich mit – das Kind darf dann die Schule besuchen. 

Notieren Sie dazu auf einem Zettel für die Klassenlehrerin oder in einer E-Mail (sekretariat@ggs-rahser.de) formlos das negative Ergebnis. Beispiel:

Viersen, 1.9.22
Mein Sohn, Max Musterman, Klasse 1a, hat leichten Schnupfen. Das Ergebnis des heutigen Selbsttests vor der Schule war aber negativ. 
Viele Grüße
Familie Musterman

Ihr Kind kann nun in die Schule kommen. 

Das Kind darf vorerst nicht in die Schule kommen (Geschwisterkinder bzw. Kontaktpersonen dürfen in die Schule kommen, sollten sich aber testen). Nun besteht die Verpflichtung, sich einem Corona-Schnelltest („Bürgertest“) oder PCR-Test zu unterziehen. Bis ein negatives Ergebnis des Kontrolltests vorliegt, muss sich isoliert werden. Ist auch der Corona-Schnelltest oder der PCR-Test positiv gilt aktuell: eine Rückkehr in die Schule ist frühestens nach fünf Tagen (mit „Freitestung“) oder ohne „Freitestung“ nach zehn Tagen wieder möglich. 

Wenn während des Unterrichts oder der Betreuung Corona-Symptome auftreten und keine schriftliche Negativbescheinigung der Erziehungsberechtigten vorliegt, darf die Schule einen Selbsttest durch die Schülerin oder den Schüler durchführen. Außerdem darf die Schule testen, wenn zwar eine schriftliche Negativbescheinigung vorliegt, sich die Symptome aber deutlich verstärken.

Dem Personal werden Selbsttests mit derselben Verwendungsabsicht wie oben beschrieben zur Verfügung gestellt.

Auch Lehrer*innen sind nur Menschen und können erkranken. Zunächst versuchen wir mit dem vorhandenen Personal die Lücke zu füllen, also Vertretungsunterricht direkt in der Klasse der Kinder zu organisieren. Da die Personaldecke aber ohnehin recht dünn ist und bei mehreren Corona-Erkrankten eine Vertretung noch schwieriger wird, wird eine Klasse dann auf die verbleibenden Klassen aufgeteilt. Die Kinder erhalten dann Material, welches sie unter der Aufsicht der Lehrerin/des Lehrers der ‚Aufteilklasse‘ bearbeiten. Möglich ist auch die vorübergehende Zusammenlegung von zwei Klassen. Erst wenn diese Organisationsformen aufgrund Personalmangels nicht mehr greifen, müssen wir Klassen mit Vorankündigung (spätestens am Tag vorher) ins Distanzlernen schicken.  

Übrigens: Die Klassenlehrerinnen der Parallelklassen bilden ein Jahrgangsteam und sprechen sich im Vorfeld ab. Bei längerer Erkrankung einer Klassenlehrerin kümmert sich die Klassenlehrerin der Parallelklasse also um die Lernorganisation. So ist gewährleistet, dass das Lernen auch bei längerer Erkrankung vernünftig weitergeht. 

Zunächst einmal überprüfen Sie bitte, ob Ihr Kind trotz positivem Corona-Befund wirklich fit genug für Schularbeit ist. Die Bearbeitung ist für Ihr Kind wirklich Arbeit und somit anstrengend. Sollten Sie zu dem Schluss kommen, dass die Bearbeitung von Aufgaben möglich ist, teilen Sie dies der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer mit. Häufig reicht auch bereits eine Weiterarbeit in den Schulbüchern. 

Aktuell ist dies aus technischen und vor allem aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vorgesehen. Die Bearbeitung der mit derLehrkraft besprochenen Aufgaben reicht aber auf jeden Fall in einer Quarantänephase von aktuell 5 Tagen aus, um nicht „den Anschluss“ zu verlieren.

Dieses Szenario ist im gesamten letzten Schuljahr an unserer Schule nicht eingetreten. Deshalb sind wir vorsichtig optimistisch, dass das in Zukunft auch so bleibt. Jedes Kind hat aber, unabhängig von Corona, einen Zugang zu unserem digitalen Schulhaus Logineo LMS NRW. Hier können die Kinder mit Hilfe der Lehrerinnen und unserer schuleigenen Tablets erste digitale Erfahrungen machen und wären somit gerüstet für den Fall der Fälle. Bei einer echten Schulschließung hätten wir dann eine begrenzte Anzahl von Ausleih-Tablets zur Verfügung für diejenigen, die kein eigenes oder nicht genügend Geräte zuhause haben. 

Für Kinder mit Vorerkrankungen gibt es gesonderte Möglichkeiten Schutzvorkehrungen zu treffen. Dies ist in der Vergangenheit an unserer Schule gut gelungen. Sollte es hier (neue) Bedarfe geben, sprechen Sie bitte Ihre Klassenlehrerin und die Schulleitung direkt an. 

In der Betreuung und der OGS gelten dieselben Corona-Regeln wie am Vormittag. 

Das kann bis jetzt nicht beantwortet werden. Das Schulministerium weist darauf hin, dass diese Regelungen dem aktuellen Infektionsgeschehen und der aktuellen Gesetzeslage entsprechen. Bei Änderungen in diesen Bereichen werden sich Änderungen an den schulischen Corona-Regeln vorbehalten. Sollte es Neuregelungen geben, informieren wir Sie rechtzeitig. Halten Sie dafür bitte unsere Homepage und Ihre E-Mails im Blick. 

Weiterführende Informationen direkt vom Schulministerium erhalten Sie unter https://www.schulministerium.nrw/aktuelles-zum-schulbetrieb-und-corona. Rufen Sie gerne auch in der Schule an oder schicken Ihre Frage per Mail an info@ggs-rahser.de

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