Bürgerentscheid am 16.06.2023

Mit einem Bürgerentscheid können die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Viersen über folgende Frage entscheiden, die für unsere Schule, die GGS Rahser von besonderer Bedeutung ist:

Soll der Ratsbeschluss vom 21. Juni 2022 aufgehoben werden und anstatt der Erweiterung der Klassenzügigkeit am Hauptstandort der Gemeinschaftsgrundschule GGS Rahser an der Regentenstraße die Klassenzügigkeit des Teilstandortes an der Krefelder Straße ab dem Schuljahr 23/24 erweitert und auf zwei Züge festgelegt werden?

Hintergrund:

Der Rat der Stadt Viersen hat am 21. Juni 2022 (Vorlagennummer 2022/3297/FB50/II) beschlossen, dass die Zügigkeit der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Rahser (bislang dreizügig) mit Wirkung vom 1. August 2023 auf vier Züge festgelegt wird. Die Zügigkeit des Hauptstandortes (Regentenstraße) wurde hierbei um einen Zug auf drei Züge erhöht und die des Teilstandortes an der Krefelder Straße weiterhin auf einen Zug festgelegt.

Gegen diesen Ratsbeschluss richtete sich das Bürgerbegehren „Erweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Rahser am Standort Krefelder Straße. Dieses fordert die Zügigkeitserweiterung für den Teilstandort Krefelder Straße.

Aufgrund dieses Bürgerentscheides haben Sie als Eltern lediglich eine Zusage zur Schulaufnahme an der GGS Rahser erhalten bzw. eine vorläufige Bestätigung zur Aufnahme in die OGS oder sogar nur einen Platz auf der Warteliste. Eine Klasseneinteilung, eine Standortzuteilung sowie die Verteilung der OGS – Plätze ist leider erst nach dem Bürgerentscheid möglich, der diese Entscheidungen maßgeblich beeinflusst.

Ich bitte Sie um Verständnis für diese Situation, die für uns alle, für Sie als Eltern und für uns als Schule, aufregend ist und viel Geduld erfordert.

Ihre Brigitte Ullrich

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